Hallo Liebe Leser und Leserinnen,
hiermit möchten wir euch über die folgenden Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Infektionen im Spiel- und Trainingsbetrieb informieren.
Allgemeine Regelungen:
1. Sportausübung und Wettkampfausübung ist nur unter der 2-G-Regel (2-G Plus) möglich! Dies gilt für alle Teilnehmer (Offizielle, Spieler, Kampfgericht, Schiedsrichter und Zuschauer).
2. In gedeckten Sportanlagen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
3. Es wird empfohlen einen Mindestabstand von 1,5m stets einzuhalten.
4. Es gelten nur noch Digitale Nachweise zur Bestimmung von Geimpft oder Genesen sein. (CovPass-App oder Corona-Warn-App). Bitte haltet eure Ausweisdokumente zum Abgleich bereit.
Aufstellung zur Information zu Punkt 1:
- nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft (seit der letzten notwendigen Impfung sind 14 Tage vergangen)*
- nachweislich von einer COVID-19 Erkrankung genesen (mind. 28 Tage, höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Test)*
- Wenn Trainer / Übungsleiter (Spielertrainer/in sind hiervon ausgenommen) kein Impf-oder Genesenennachweis vorlgen können:
- Vor jedem Trainings-oder Spieltag muss ein negativer POC-Test (Bürgertest – kein Selbsttest) der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
- Personen unter 18 Jahren und einen eigenen negativen Test nachweisen können gilt:
- Schüler benötigen keinen weiteren Test (Vorlage des Schülerausweises reicht aus)
- Schüler die nicht die Schule besuchen, müssen einen negativer POC-Test (Bürgertest – kein Selbsttest) der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
- Kinder bis 6 Jahren sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen
- Ist es auch medizinischen Gründen nicht möglich sich Impfen zu lassen (Nachweis einer ärztliche Bescheinigung) ist ein negativer PCR-Test erforderlich, nicht älter als 48 Stunden. Ein POC-Test (Bürgertest) ist hier nicht ausreichend.
*Zusätzlicher Hinweis:
Geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen.
Folgende Testarten sind zulässig:
- POC-Test (Bürgertest – kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden alt
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
- Dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (Formular der LSB)
Es wird empfohlen, alle Kinder die noch zur Schule gehen, vor dem Spieltag noch einmal zu testen da der Test von der Schule eventuell mehrere Tage vergangen ist.
Bei Fragen und Anregungen bitten wir Euch uns zu kontaktieren -> Kontakt